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Der Erntespezialist



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen und Lieferungen des Auftragnehmers sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines dazu bevollmächtigten Vertreters der Auftragnehmer.


2. Auftragsnehmer

Die Auftragsnehmer sind ausschließlich Landwirte, welche der "ARGE Austrian MISCANTHUS" angehören. Kauf- bzw. Liefervereinbarungen werden jeweils direkt zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller abgeschlossen.


3. Leistungsumfang, Rechtsverbindlichkeit

Kauf- bzw. Lieferungsvereinbarungen beschränken sich ausschließlich auf den Verkauf von Pflanzmaterial (Rhizome) von Miscanthus x Giganteus aus jungen österreichischen Beständen, sowie Produkten dieser Kulturpflanze. Fälle höherer Gewalt ( Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, etc.) entbinden die Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung, sowie von jeglicher Haftung für dadurch dem Besteller entstehenden Nachteilen.
Bestellungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn der Auftragsnehmer nach erfolgter Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung ( per Post, FAX, oder Email) sendet und vom Besteller die für im Fernabsatz geschlossene Kaufverträge gültige Rücktrittsfrist nicht wahrgenommen wird.


4. Rücktrittsrecht

Der Besteller kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der im folgenden genannten Frist zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt (§ 5e KSCHG). Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalts dieser Auftragsbestätigung. Nach Ablauf der gesetzlichen Kaufrücktrittsfrist ist die Bestellung verbindlich.


5. Preise Zahlungsart

Die Preise werden telefonisch oder per Email vereinbart und vom Besteller am Bestellformular (online zum Ausdrucken auf www.miscanthus-rhizome.at/bestellformular.pdf ) eingetragen.
Der Preis versteht sich als Abholpreis inkl. MWST.
Als Zahlungsart gilt Barzahlung bei Abholung oder Vorbanküberweisung als vereinbart.


6. Liefertermin, Abholadresse

Als Liefertermin ist April / Mitte Mai vorgesehen. Genauer Abholtermin wird mit dem Besteller ca. ab Ende März telefonisch vereinbart.

Abholadresse: A-3321 Ardagger; Stephanshart 55; Niederösterreich


7. Gewährleistung u. Schadenersatz

Die Auftragnehmer garantieren für handelsübliche Qualität der Rhizome und anderen Produkten aus Miscanthus x Giganteus.

Keine Garantie oder Gewährleistung wird auf Anwachsen der Rhizome (Ausnahme: Garantievereinbarung im Rahmen eines Auspflanzpackage - diese Vereinbarung muß in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesen werden) und Entwicklung der Kultur vereinbart.

Die Auftragsnehmer weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Ursachen zu Schadbildern, schlechtem Anwachsen oder Totalausfall an Pflanzen führen können:

Widrige Witterungsverhältnisse (Frost, Dürre, Hagel, etc.)
Schlecht gewählter Standort (schlechte Bodenqualität bzw. Saatbeetvorbereitung, Staunässe, etc.)
Krankheiten und Tierschäden (Drahtwurm, Wild, etc.)
Nicht gerechte Pflanzenpflege (unsachgemässe Lagerung der Setzlinge, Vertrocknen, Verunkrautung, etc.)

Die Auftragnehmer haften nur für Schäden, sofern ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Allfälliger vom Auftragnehmer zu leistender Schadenersatz beschränkt sich der Höhe nach auf den einfachen Kaufpreis. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


8. Sonstiges

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die oben angeführten Geschäftsbedingungen, sofern das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Vertragslücke.



9. Schlussbestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
Für eventuelle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Amstetten in Niederösterreich vereinbart.





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